Was ist Sprechstundenbedarf Icon orange

Sprechstundenbedarf zählt zur medizinischen Grundausstattung einer jeden Arztpraxis. Er dient dazu, dass Ärzte ihre Patienten im Rahmen einer ambulanten Behandlung, bei Noteinsätzen oder Hausbesuchen zu jeder Zeit optimal versorgen können. Was alles unter Sprechstundenbedarf fällt, wer die Kosten trägt und was das „Rezept Muster 16“ ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Zudem erhalten Sie einen kleinen Einblick zum Praxisbedarf und worin der Unterschied zum Sprechstundenbedarf liegt.

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Sprechstundenbedarf – Was ist darunter zu verstehen?

Sprechstundenbedarf bezeichnet bestimmte Produkte, die Ärzte sowohl in ihrer Praxis als auch bei Hausbesuchen zur Behandlung ihrer Patienten einsetzen. Auch bei Noteinsätzen kommen sie zum Einsatz, um eine schnelle Erstversorgung beispielsweise von Wunden vorzunehmen. In der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV) der jeweiligen im Bundesland ansässigen kassenärztlichen Vereinigung ist geregelt, welche Produkte Ärzte in ihrer Praxis vorhalten müssen. Dabei dürfen nur gesetzlich Versicherte mit Sprechstundenbedarf behandelt werden, nicht jedoch privat Versicherte und Unfallverletzte bei Arbeits- und Wegeunfällen.

Produkte, die unter den Sprechstundenbedarf fallen, wie diverse Verbandsmaterialien oder Behandlungsinstrumente, z. B. Spatel, werden durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse der Arztpraxis abgerechnet und übernommen. Dafür müssen Ärzte ein Rezept vorab ausstellen und bei der Kasse online oder in Papierform einreichen.

Was gehört alles zum Sprechstundenbedarf und wo kommt er zum Einsatz?

Darunter fallen alle medizinischen Verbrauchsmaterialien sowie Arzneimittel, die in einer Praxis benötigt werden, aber nicht durch eine Apotheke lieferbar sind. Sprechstundenbedarf wird vor allem zur ambulanten Behandlung bei Hausbesuchen und in der Notfallversorgung eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Nahtmaterial, Verbandmittel Narkosemittel und Mittel zur örtlichen Betäubung sowie Desinfektionsmittel und Materialien zur Akut- und Notfallbehandlung.

Ärztin versorgt Patient

Folgende Produktgruppen und die darin gelisteten Produkte sind nur ein Bruchteil vom eigentlichen Umfang des Sprechstundenbedarfs. Die vollständige Auflistung aller Produkte und welche davon verordnungsfähig sind, ist in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV) der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes geregelt.

Unter Sprechstundenbedarf zählt:

  1. Arzneimittel
  • Neuroleptika: Für Akut- und Notfälle, in parenteraler und oraler Darreichungsform
  • Ophthalmika: Für Akut- und Notfälle, bei diagnostischer und operativer Leistung in der Praxis)
  • Parkinsonmittel: Parenteral im Notfall
  • Spasmolytika: Parenteral
  • Wund- und Heilsalben: Bei operativen Eingriffen, zur Notfallversorgung direkt am Patienten

  1. Desinfektions- und Reinigungsmittel
  • Ether
  • Desinfektionsmittel zur Desinfektion von Haut, Schleimhäuten und Wunden
  • Isopropylalkohol 70%
  • Jodlösungen
  1. Diagnostika
  1. Verband-, Kompressions- und OP-Material
Verbrauchsmaterial als Sprechstundenbedarf

Was nicht zum Sprechstundenbedarf gehört

Folgende Produkte und deren Kosten zählen nicht zum Sprechstundenbedarf, sie sind nicht verordnungsfähig und werden auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:

  • Mittel im Rahmen einer Serienbehandlung (z. B. chronische Wunden, chronische Krankheiten)
  • Mittel, die für einen Einzelpatienten bestimmt sind
  • Material- und Sachkosten
  • Allgemeine Praxiskosten
  • Medizinische Gefäße (z. B. Sauerstoffflaschen, Kanülenabwurfbehälter)
  • Mehrkosten, die über dem vorgeschriebenen Festbetrag der Krankenkasse liegen, können nicht erstattet werden

Sprechstundenbedarf auf Rezept – Wie es funktioniert und wer die Kosten trägt

Sprechstundenbedarf kann von Ärzten quartalsweise, also alle 3 Monate bezogen werden. Für die Kostenübernahme stellen Sie an die zuständige gesetzliche Krankenkasse ein Rezept aus – dies kann online oder in Papierform erfolgen. In der Sprechstundenbedarfsverordnung der jeweiligen zuständigen Kasse der Praxis ist gelistet, welche Artikel unter den Sprechstundenbedarf fallen. Diese Kosten werden übernommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenkasse für jedes verordnungsfähige Produkt einen gelisteten Festbetrag erstattet und darüber hinaus entstehende Kosten ablehnt. Falls der Arzt dennoch beispielsweise ein Arzneimittel verordnet, dessen Apothekenverkaufspreis über dem Festbetrag liegt, bezahlt die Krankenkasse ausschließlich die Kosten für den Festbetrag. Die Mehrkosten muss die in diesem Falle selbst tragen.

Rezept Muster 16

Für die Kostenübernahme des Sprechstundenbedarfs bei der zuständigen Krankenkasse benötigen Ärzte ein spezielles Rezeptmuster – das Rezept Muster 16. Dieses ist eigens dafür bereitgestellt, um verordnungsfähig verbrauchte oder neue Artikel aus dem Sprechstundenbedarfs-Sortiment anzugeben.

Beim Ausfüllen des Rezeptes sind folgende Punkte zu beachten und zwingend mit anzugeben, um die Gültigkeit zu gewährleisten:

Rezept-Muster
  1. Name der zuständigen Krankenkasse bzw. des zuständigen Kostenträgers
  2. Hier wird „Sprechstundenbedarf“ eingetragen
  3. Die neunstellige Krankenkassennummer (IK=Institutionskennzeichen)
  4. Betriebsstätten-Nummer: Die BS-Nummer identifiziert die Praxis des Vertragsarztes
  5. 9-stellige Arzt-Nummer (LANR) 
  6. Das Ausstellungsdatum des Rezepts. Wichtig: Fehlt diese Angabe, ist das Rezept ungültig
  7. Hier dürfen maximal 3 der abzurechnenden Produkte eingetragen werden. Es gilt pro Rezept 3 Produkte aus dem Sprechstundenbedarf. Hinzu kommen die genaue Menge und PZN
  8. Hier ist die Zahl „9“ im rechten Kästchen für Sprechstundenbedarf einzutragen
  9. Pflichtangaben am besten mittels Praxisstempel: Enthalten müssen sein Berufsbezeichnung, Vor- und Nachname, Telefonnummer, Anschrift

Wichtig bei der Bestellung von Sprechstundenbedarf

Vor der Bestellung sollte der Umfang des Sprechstundenbedarfs den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle stehen.

Sprechstundenbedarf vs. Praxisbedarf – Was ist der Unterschied?

Die Hauptunterschiede zwischen Sprechstundenbedarf und Praxisbedarf sind vor allem im Verwendungszweck und Einsatzgebiet zu finden sowie in der Kostenbegleichung. Sprechstundenbedarf kann die Praxis über ein Rezept bei der Kasse ausstellen. Die verordnungsfähigen Produkte werden ausschließlich zur ambulanten Behandlung gesetzlich versicherter Patienten in der Arztpraxis, bei Notfalleinsätzen oder bei Hausbesuchen eingesetzt. Zudem werden die Kosten für Sprechstundenbedarf von der Krankenkasse getragen.

Praxisbedarf gehört zur allgemeinen Grundausstattung einer jeden Arztpraxis, der hingegen selbst bezahlt werden muss. Dies ist mit den Gebühren der ärztlichen Tätigkeit abgegolten.

Das zählt zum Praxisbedarf

Zum Praxisbedarf zählen vor allem Produkte, die im Arbeitsalltag der Arztpraxis von Ärzten eingesetzt werden, um ihre Patienten professionell und fachmännisch untersuchen und behandeln zu können. Darunter zählt auch die persönliche Hygiene wie die Händedesinfektion oder der Schutz mittels medizinischer Schutzkleidung.

Zum Praxisbedarf zählt unter anderem:

  • Stethoskope, Otoskope, Ophthalmoskope 
  • Schutzausrüstung (Kittel, OP-Hauben etc.)
  • Spritzen, Kanülen, Hand- und Flächendesinfektionsmittel (letzteres sowohl für Praxismitarbeiter als auch für Patienten z. B. Patienten WC)
  • Einmalhandschuhe, Holzspatel, diverse verschreibungspflichtige Arzneimittel und Schutzkittel

Sprechstundenbedarf in der Arztpraxis: Für eine optimale Patientenversorgung zu jeder Zeit

Sprechstundenbedarf ist für viele Praxen ein wichtiger Faktor und unerlässlich für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Patienten. Egal ob in der Arztpraxis, bei Hausbesuchen oder Noteinsätzen, er muss zu jeder Zeit gut aufgefüllt sein und möglichst in vollem Umfang zur Verfügung stehen, um die gesetzlich krankenversicherten Patienten optimal versorgen zu können. Ärzte können sich dabei in der Sprechstundenbedarfsverordnung (SpBV) genauestens informieren, was unter Sprechstundenbedarf fällt, welche verordnungsfähig sind und damit von den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen der Praxis übernommen werden. Alle drei Monate können Ärzte Sprechstundenbedarf über das Rezept Muster 16 ausstellen und bei der Kasse online oder postalisch einreichen. Damit ist die Praxis über das gesamte Jahr mit Verbandmaterialien, Diagnostika und Arzneimitteln bestens versorgt.