Ersthelfer-Aufgaben im Betrieb Ratgeber-Icon orange

Manche Menschen sind in ihrem Beruf einem erhöhten Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besonders auf dem Bau oder in der Verkehrssicherheit, aber auch in der Produktion und in Handwerksbetrieben kann es täglich zu kleineren und größeren Unfällen kommen. Von einer tiefen Schnittwunde bis hin zum Herz-Kreislauf-Stillstand oder einem Bruch, die Bandbreite von Betriebsunfällen ist groß.

Für solche Fälle verfügen die meisten Betriebe über Ersthelfer, die dann schnelle Erste-Hilfe leisten können. Sie tragen zur Unfallprävention und Arbeitssicherheit bei. Bei den betrieblichen Ersthelfern handelt sich um Beschäftigte des Unternehmens, die aufgrund und dank einer Ersthelfer-Ausbildung die Befugnis haben, im Notfall professionelle Hilfe zu leisten.

Doch welche Aufgaben dürfen Ersthelfer übernehmen und wo sind die Grenzen? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz und wie Sie zum betrieblichen Ersthelfer werden.

Betriebliche Ersthelfer im Einsatz

Was ist ein betrieblicher Ersthelfer und welche Aufgaben hat er?

Ersthelfer im Betrieb haben die Aufgabe, bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters sofort Erste-Hilfe zu leisten. Zu den Ersthelfer Aufgaben gehören das Versorgen leichterer Verletzungen wie Schnittwunden, Prellungen oder Stauchungen. Sie setzen bei schwereren Unfällen sowie einem Herz-Kreislauf-Stillstand eines Mitarbeiters den Notruf ab beziehungsweise leiten einen Transport des Mitarbeiters zur ärztlichen Behandlung ein. Des Weiteren sichern sie die Unfallstelle ab z. B. auf einer Baustelle, die inmitten einer viel befahrenen Straße liegt. Darüber hinaus zählen zu den Ersthelfer Aufgaben die regelmäßige Überprüfung des Erste-Hilfe-Equipments, z. B. im Erste-Hilfe-Koffer auf Vollständigkeit zu achten, sowie die Dokumentation des Vorfalls. Letzteres wird in ein dafür vorgesehenes Verbandbuch, einen Meldeblock oder in elektronischer Form niedergeschrieben. Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand eines Betriebsmitarbeiters dürfen Ersthelfer die Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten, wie die Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzdruckmassage, und im Notfall einen AED Defibrillator einsetzen.

Betrieblicher Ersthelfer vs. Betriebssanitäter – Was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied findet sich in der Erste-Hilfe-Ausbildung. Während der betriebliche Ersthelfer ausschließlich für die Erstversorgung geschult wird, erhält der Betriebssanitäter eine erweiterte Schulung, die ihm zusätzliches Wissen im Bereich der Notfallmedizin vermittelt. Er ist anschließend befähigt und befugt, medizinische Geräte zu bedienen.

Ersthelfer Aufgaben: Was darf ein betrieblicher Ersthelfer nicht?

Ausgebildete Ersthelfer im Betrieb dürfen im Ernstfall ausschließlich lebensrettende Maßnahmen durchführen im Sinne der Ersten Hilfe. Das heißt, sie sind nicht befugt medizinische Eingriffe in den Körper des Unfallgeschädigten durchzuführen sowie Spritzen, Impfungen und Medikamente zu verabreichen. Darüber hinaus ist ihnen verboten, sowohl prophylaktische Behandlungen vorzunehmen als auch einen Larynxtubus zu setzen oder Beatmungsbeutelhilfen zu benutzen.

Sind Ersthelfer in Betrieben Pflicht?

Jedem Unternehmen müssen ab einer Anzahl von 2 Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung stehen. Diese Vorschrift ist im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ geregelt.

Anzahl Ersthelfer im Betrieb - Vorschriften nach der DGUV

Nach der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gilt, die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten. Das heißt konkret:

  • Betriebe mit 2 bis 20 Mitarbeitern: Mindestens ein Ersthelfer
  • Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern: Im Verwaltungsbereich mindestens 5 %, in sonstigen Betrieben, zum Beispiel in der Produktion, mindestens 10 % betriebliche Ersthelfer
Übersicht Ersthelfer-Anzahl in Betrieben

Ersthelfer Aufgaben im Betrieb – Was muss der Arbeitgeber gewährleisten und wozu ist er verpflichtet?

Der Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass seine Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalls schnell und sicher durch anwesende geschulte Ersthelfer optimal versorgt sind. Je nach Anzahl der Beschäftigten muss er eine bestimmte Anzahl betrieblicher Ersthelfer zur Verfügung stellen. Zudem hat er im Rahmen der Unfallprävention Folgendes vorzuweisen und bereitzustellen:

  • Vollständiges Erste-Hilfe-Equipment
  • Ausreichend Notruftelefone, Mobiltelefone oder Sprechfunkverbindungen zur Alarmierung des Notarztes
  • Unter Umständen auch spezielle Rettungsgeräte wie einen AED
Erste Hilfe Aushang im Betrieb

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, in seinem Unternehmen Plakate, Wandaufhängungen oder Aufkleber zur Ersten-Hilfe im Betrieb aufzuhängen. Auf ihnen ist meist der Name des Ersthelfers oder Betriebssanitäters, der nächstgelegene Arzt und die Notfallnummer angegeben sowie der Ort, an dem sich der Erste-Hilfe-Koffer befindet und die Lage des Erste-Hilfe-Raumes.

Ersthelfer in Vereinen – Sind sie Pflicht?

Grundsätzliche gibt es keine gesetzliche Vorschrift in Deutschland, die vorgibt, dass Ersthelfer in Vereinen Pflicht sind. Doch bietet es in manchen ehrenamtlichen Gesellschaften große Vorteile. Insbesondere in Sportvereinen zählen kleinere und größere Verletzungen, Stauchungen, Prellungen und Brüche zum Alltag. Um die Unfallprävention zu gewährleisten, können Vereinsmitglieder an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen und erhalten die zusätzliche Lizenz des Übungsleiters. Verfügt ein Verein über keine geschulten Ersthelfer, steht dieser dennoch in der Pflicht, Erste-Hilfe-Equipment wie Notfallkoffer seinen Vereinsmitgliedern bereitzustellen und diese regelmäßig auf Vollständigkeit zu prüfen.

Notfallkoffer EuroCase Kombi gefüllt

Der Notfallkoffer EuroCase Kombi aus hochwertigem Kunststoff mit integriertem Tragegriff weist ein vielseitiges, in themengeordneten Taschen untergebrachtes Zubehör auf. Die sichere und übersichtliche Innenanordnung gewährleistet einen guten Schutz und schnellen Zugriff auf Verbandmaterial und Notfallinstrumente. 

Wer kann Ersthelfer im Betrieb werden?

In der Regel kann jeder Mitarbeiter eines Unternehmens zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet werden – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Geschäftsleitung darf nur anwesende Mitarbeiter als Ersthelfer einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle, z. B. bei dem DRK, an einer Ausbildung zum Ersthelfer teilgenommen und erfolgreich absolviert haben. Auch Beschäftigte, die zuvor eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium im Gesundheits- oder Rettungswesen durchlaufen haben, können direkt als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.

Wie wird man Ersthelfer im Betrieb?

Möchten Sie sich zum Ersthelfer in Ihrem Betrieb ausbilden lassen, können Sie das mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Ist er einverstanden, meldet er Sie im nächsten Schritt bei einem Erste-Hilfe-Kurs an und teilt Ihnen nach Anmeldebestätigung dann alles Weitere über den Beginn der Schulung sowie Ort und die Ersthelferausbildungs-Dauer mit.

Sie können sich aber auch von selbst bei einer örtlichen Ausbildungsstelle für einen Erste-Hilfe-Kurs anmelden. Vorab benötigen Sie dafür jedoch eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie in Ihrem Unternehmen zukünftig als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden sollen.

Welche Anlaufstellen für Erste-Hilfe-Kurse gibt es?

Können Unternehmen keine betrieblichen Ersthelfer vorweisen, kommen meist die ermächtigten Träger selbst auf den Arbeitgeber zu und bieten Ausbildungsseminare an. Folgende Ausbildungsstellen für Erste-Hilfe-Kurse gibt es:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe

Der Erste-Hilfe-Kurs – Wie läuft er ab?

Zu den Ersthelfer Aufgaben gehören unter anderem das Versorgen von Wunden, Stauchungen und Prellungen. Sie sichern die Unfallstelle ab, rufen den Notarzt und leiten den Transport des Unfallgeschädigten zur Behandlung beim Arzt ein. Sie können ohne Zögern Maßnahmen zur Wiederbelebung durchführen. Über all dieses Wissen und noch mehr werden die Mitarbeiter in einem Erste-Hilfe-Kurs geschult. Die Dauer der Ersthelferausbildung beträgt 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Dabei wird theoretisches und praktisches Wissen vermittelt, z. B. das Durchführen von Beatmungsübungen an der Reanimationspuppe. Die Teilnehmer lernen wie sie im Falle eines Arbeitsunfalls richtig handeln.
Der Erste-Hilfe-Kurs beinhaltet folgende Schwerpunkte:
  • Schutz der eigenen Sicherheit
  • Korrektes Überprüfen der Vitalfunktionen und des Bewusstseins eines Verletzten, z. B. bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Umgang mit Knochenbrüchen, Kreislauf- und Bewusstseinsstörungen sowie Schocks
  • Behandlung von Wunden, Blutungen, Verbrennungen, Bauchverletzungen
  • Maßnahmen bei Vergiftungen und Verätzungen
  • Richtige Anwendung von AED-Defibrillatoren

Der Einsatz eines AEDs kann Leben retten. Erfahren Sie wann und wie Sie einen Defibrillator richtig einsetzen und werden Sie zum Lebensretter.

Ersthelfer Aufgaben: Wann muss der Erste-Hilfe-Kurs aufgefrischt werden?

Spätestens alle 2 Jahre muss der betriebliche Ersthelfer in einem speziellen Erste-Hilfe-Training sein Wissen auffrischen. Diese Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten.

Ersthelferausbildung für den Betrieb – Wert trägt die Kosten?

Die Ausbildungskosten zum betrieblichen Ersthelfer setzen sich wie folgt zusammen:

  • Lehrgangsgebühren à Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter. In der Regel liegen sie zwischen 20 und 40 Euro.
  • Reisekosten des Teilnehmers
  • Zeitaufwandsvergütung des Mitarbeiters


Die Lehrgangsgebühren übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger z. B. die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitgeber trägt die Reisekosten sowie die Vergütung des Zeitaufwands des Mitarbeiters.

Ersthelfer Aufgaben: Sicherheit und schnelle Hilfe bei Unfällen im Betrieb

Ersthelfer im Betrieb sorgen für schnelle Hilfe für Mitarbeiter bei Unfällen. So fühlt sich mit ihnen das Arbeiten gleich viel sicherer an. Der Vorteil dabei ist, dass jeder Beschäftigte eines Unternehmens sich zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen kann Die Kosten werden gänzlich übernommen.

Zu den Ersthelfer Aufgaben zählen unter anderem die Versorgung von Wunden oder Verbrennungen und das Sichern der Unfallstelle. Zudem rufen Ersthelfer den Notarzt, wenn es sich um einen schwerwiegenden Unfall handelt, z. B. ein Mitarbeiter plötzlich bewusstlos zusammenbricht. Auch das Überprüfen des gesamten Erste-Hilfe-Materials auf Vollständigkeit zählt zu ihren Aufgaben. Geschulte Ersthelfer tragen damit eine hohe und wichtige Verantwortung, indem sie für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen und die Unfallprävention gewährleisteen.