
Wartungsfreie AED
Entdecke wartungsarme AEDs mit praktischem Selbsttest – für maximale Sicherheit bei minimalem Aufwand! Diese Defibrillatoren prüfen sich regelmäßig selbst und zeigen zuverlässig an, wenn Handlungsbedarf besteht. So bist du immer auf der sicheren Seite und kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren. Jetzt passende Modelle für deine Anforderungen finden!
Am 19.02.2025 wurde die Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 38), sprich die Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten veröffentlicht und am Folgetag in Kraft gesetzt. Unter §12 Sicherheitstechnische Kontrollen ist nun eine Änderung bezüglich AEDs, die für die Benutzung durch Laien vorgesehen sind, vorgenommen worden. Diese besagt, dass die sicherheitstechnischen Kontrollen bei AEDs entfallen können, wenn diese selbsttestend sind und regelmäßige Sichtprüfungen durch den Betreiber durchgeführt werden (§12 Sicherheitstechnische Kontrollen Absatz 2).
Vorteile wartungsfreier AED
Diese neue Verordnung bezüglich automatisierter externer Defibrillatoren wie dem Defibtech Lifeline AED oder dem Defibrillator ZOLL AED Plus, inkl. Zubehör bringt einige Vorteile mit sich. Diese wären:
1. Geringer Wartungsaufwand
Die STK entfällt, da sich die Defibrillatoren eigenständig regelmäßigen Selbsttests unterziehen wie der Schiller FRED PA-1 Defibrillator, um zu gewährleisten, dass sie in ihrer Funktionsfähigkeit nicht eingeschränkt sind. Lediglich regelmäßige Sichtkontrollen müssen bei AEDs wie dem Schiller Fread easyport plus Defibrillator durchgeführt werden, um mögliche Beeinträchtigungen zeitnah zu erkennen.
2. Erhöhte Einsatzbereitschaft
Durch die regelmäßigen Selbsttests, welche in den meisten Fällen auf täglich, wöchentlich oder monatlich wie beim Philips Heartstart HS1 AED, halbautomatisch eingestellt werden können, wird die vollumfängliche Funktionsfähigkeit des Gerätes gesichert. Somit sind die automatisierten externen Defibrillatoren zu jeder Zeit vollends einsatzbereit.
3. Kosteneffizienz
Da keine regelmäßige Wartung erforderlich ist, sinken die Gesamtkosten für den Betrieb des Geräts. Dies ist besonders vorteilhaft für Einrichtungen mit begrenztem Budget.
Die Zukunft von wartungsfreien AED
Unter §12 Absatz 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 38) wird auch verlautet, dass ab dem 01.01.2027 neu hergestellte AEDs, welche für die Nutzung durch Laien ausgelegt sind, die Ergebnisse ihrer Selbsttests dokumentieren und regelmäßig über eine Fernüberwachung an den Betreiber übermitteln müssen. Regelmäßige Sichtprüfungen entfallen jedoch nicht.
Wartungsfreie AED günstig kaufen bei medplus
Wartungsfreie AED wie der ECO-AED Defibrillator bieten eine Reihe von Vorteilen in Bezug auf Effizienz, Kosten und Einsatzbereitschaft. Die Wahl für eines unserer wartungsfreien Geräte sollte daher auf einer sorgfältigen Abwägung dieser Aspekte basieren, um im Ernstfall die bestmögliche Hilfe zu gewährleisten.
Bei offenen Fragen zu einzelnen Produkten oder für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser medplus Kundenservice per Mail oder Telefon zur Verfügung. Wir beraten Sie gern.
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FAQ - Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)
Wie oft ist eine STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) durchzuführen?
Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Sollten frühere Erfahrungen darauf hindeuten, dass damit zu rechnen ist, dass Mängel vor dem üblichen Prüftermin auftreten könnten, ist der Betreiber dazu verpflichtet, vorzeitig eine sicherheitstechnische Prüfung zu veranlassen.
Was ist eine sicherheitstechnische Kontrolle gemäß § 11 MPBetreibV?
Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) von Medizinprodukten ist im § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) festgehalten. Sie wird in regelmäßigen Abständen wiederholt, um Abnutzungserscheinungen frühzeitig zu entdecken. Spätestens alle 2 Jahre sollten AEDs zu einer STK eingeschickt werden.
Wer darf eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchführen?
Die Durchführung einer STK muss von geschulten Personen, die laut § 5 der MPBetreibV über aktuelle fachliche Kenntnisse und durch praktische Tätigkeiten gewonnene Erfahrungen sowie ordnungsgemäß zugelassene Prüfmittel verfügen, durchgeführt werden.
Bekommt eine Arztpraxis ein STK-Prüfprotokoll?
Bei einer Überprüfung der AED Geräte ist das Protokollführen verpflichtend und muss anschließend vom Prüfer zu Verfügung gestellt werden. Das STK-Prüfungsprotokoll muss durch den Betreiber im Medizinproduktebuch bis zur nächsten STK aufbewahrt werden.