AED-Einweisungen

Sichern Sie sich wertvolles Wissen für den Ernstfall: AED-Einweisungen vermitteln Ihnen praxisnah und verständlich den sicheren Umgang mit dem Defibrillator. Lernen Sie, im Notfall schnell und richtig zu handeln – für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Einrichtungen. Jetzt mehr über die AED-Einweisungen erfahren!

Banner AED-Einweisungen, Grafik eines AEDs auf einer Leinwand

In Deutschland gilt laut der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) keine Einweisungspflicht mehr für den Anwender, da moderne AEDs selbsterklärend funktionieren. Trotzdem gilt laut § 10 der MPBetreibV für alle externen Defibrillatoren in Deutschland eine Einweisungspflicht.

Diese Einweisungspflicht bezieht sich auf den Betreiber. Dieser oder eine von ihm ernannte Person (Medizinproduktegerätebeauftragter) steht bei der Anschaffung eines AEDs in der Pflicht, eine Geräteeinweisung des Herstellers durchzuführen, um eine artgemäße Anwendung zu gewährleisten.

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Einweisungen für Ihren AED spezifisch von verschiedenen Herstellern wie medical ECONET, ZOLL oder Primedic an. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unser medplus Serviceteam. Wir beraten Sie gern.

Gesetzliche Ausnahmen der AED-Einweisung

Es besteht keine Pflicht einer Ersteinweisung, wenn bereits ein baugleiches Modell vorhanden ist, wofür es bereits eine Einweisung gab. Eine weitere Ausnahme gilt für Privatpersonen, jedoch empfehlen wir in dem Fall ebenfalls eine Einweisung abzuschließen, um eine sichere Anwendung des AEDs zu garantieren.

Durch wen werden AED-Einweisungen durchgeführt?

Eine Einweisung der externen Defibrillatoren wird vom Hersteller oder einer vom Hersteller beauftragten Person, meist speziell geschultes Personal durchgeführt. Dadurch sind die AED-Einweisungen immer hersteller- und modellabhängig. Für eine 45-minütige AED-Einweisung von CU Medical Systems besuchen Sie unseren medplus Onlineshop. Diese umfangreiche Einweisung beinhaltet alle notwendigen Informationen wie die Inbetriebnahme, die Pflege und die Wartung des Gerätes. Zusätzlich wird über den richtigen Austausch von Elektroden sowie dem Akku informiert und am Ende jeder Unterweisung erhält jeder ein Medizinprodukte-Buch sowie ein Zertifikat, welches die Absolvierung der Unterweisung bestätigt.

Hinweis: Eine allgemeine Defibrillatorschulung im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses kann nicht als Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Hersteller-spezifische-Einweisung dienen.

Immer der passende Ort für Ihre AED-Einweisung

Es gibt verschiedene Auswahlmöglichkeiten, wo die Einweisung absolviert werden kann. Natürlich hängt es auch hier vom ausgewählten Gerät ab.

Telefonische AED-Einweisung

Die Einweisung für ME-PAD AED von medical ECONET bietet eine bequeme Variante die Bedienung des Geräts zu erlernen. Der Hersteller bietet die Möglichkeit einer telefonischen Einweisung. Diese funktioniert rein verbal am Telefon oder auch als Online-Telefonat durch einen Videoanruf. Letzteres ist die gängigere Variante, da es leichter verständlich ist, gewisse Dinge auch zeigen zu können.

AED-Einweisung vor Ort

Mit der AED /PAD Einweisung und Erstinbetriebnahme von Schiller wird eine Einführung und Erstinbetriebnahme vor Ort geboten. Ein fachkundiger Ansprechpartner besucht den angegebenen Ort und unterweist einen über Pflege, Wartung sowie den Austausch der auswechselbaren Komponenten. Zusätzlich weist er auf die richtige Bedienung und Aufbewahrung hin und erläutert vor Ort die Warnhinweise des Gerätes und was man in solchen Fällen tun sollte. Ebenfalls führt er vor Ort eine nötige Funktionsprüfung durch.

AED-Einweisungen bestellen auf medplus.de

Eine professionelle AED-Einweisung ist unerlässlich, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können. Sie vermittelt das nötige Wissen für die sichere Nutzung von Defibrillatoren und sorgt für rechtliche Absicherung. Bei medplus bieten wir individuell zugeschnittene AED-Einweisungen an, sowohl online als auch vor Ort.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unseren medplus Kundenservice. Wir beraten Sie gern.

 

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FAQ - Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Sollten frühere Erfahrungen darauf hindeuten, dass damit zu rechnen ist, dass Mängel vor dem üblichen Prüftermin auftreten könnten, ist der Betreiber dazu verpflichtet, vorzeitig eine sicherheitstechnische Prüfung zu veranlassen.

Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) von Medizinprodukten ist im § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) festgehalten. Sie wird in regelmäßigen Abständen wiederholt, um Abnutzungserscheinungen frühzeitig zu entdecken. Spätestens alle 2 Jahre sollten AEDs zu einer STK eingeschickt werden.

Die Durchführung einer STK muss von geschulten Personen, die laut § 5 der MPBetreibV über aktuelle fachliche Kenntnisse und durch praktische Tätigkeiten gewonnene Erfahrungen sowie ordnungsgemäß zugelassene Prüfmittel verfügen, durchgeführt werden.

Bei einer Überprüfung der AED Geräte ist das Protokollführen verpflichtend und muss anschließend vom Prüfer zu Verfügung gestellt werden. Das STK-Prüfungsprotokoll muss durch den Betreiber im Medizinproduktebuch bis zur nächsten STK aufbewahrt werden.